20Bs65/25t—OLG Wien Entscheidung
20. Mai 2025
… 4 StGB kommt nicht in Betracht, soll diese Rechtswohltat doch auf „extreme Ausnahmefälle“, wie etwa Konflikt- oder Krisensituationen, beschränkt bleiben (RIS-Justiz RS0092050; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari , StGB 15 § 43a Rz 5), wobei die in spezialpräventiver Hinsicht erforderliche qualifiziert günstige Prognose fallkonkret bereits an der…