JudikaturOGH

RS0080093 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1994

Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen eines in § 1 Abs 2 VOG genannten Deliktes, aus der sich Ausschlußgründe im Sinne des § 8 VOG nicht ergeben, erfüllt aber jedenfalls - unabhängig von der rechtstheoretischen Frage einer "Bindungswirkung" gegenüber anderen Gerichten - diese gesetzliche Anspruchsvoraussetzung.

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