RS0022349 – OGH Rechtssatz
Nach § 1266 ABGB erlöschen Ehepakte, wenn (ua) die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wird. Der Geschenkgeber kann daher - auch bei einer unwiderruflichen Schenkung - verlangen, daß der Beschenkte das Geschenk rücküberträgt.