JudikaturOGH

RS0022349 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1994

Nach § 1266 ABGB erlöschen Ehepakte, wenn (ua) die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wird. Der Geschenkgeber kann daher - auch bei einer unwiderruflichen Schenkung - verlangen, daß der Beschenkte das Geschenk rücküberträgt.

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