JudikaturOGH

RS0020724 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. August 2025

Grundsätzlich ist gemäß § 1096 ABGB ein Bestandgeber verpflichtet, dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu gewähren und sie in brauchbarem Zustand zu erhalten.

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