9ObA347/00w—OGH Entscheidung
28. März 2001
…jeglicher Auslegung absteckt (RIS-Justiz RS0008796, RS0008788, RS0031382, RS0016495, insbes. SZ 67/62 uva). Dem Revisionswerber ist durchaus zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0030306) mangels abweichender Vereinbarung Sonderzahlungen nicht für Zeiten gebühren, für die keine Pflicht zur Entgeltzahlung besteht. Dabei übersieht er jedoch, dass dieses Prinzip für aktive Arbeitsverhältnisse…