JudikaturOGH

RS0080862 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2024

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen.

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