7Ob132/12f—OGH Entscheidung
26. September 2012
…Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vesicherungsnehmer und dem versicherten Leasinggeber sind im Hinblick auf diese Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen (RIS-Justiz RS0080862). Weil aber nicht nur das Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers, sondern auch das Sachersatzinteresse des Versicherungsnehmers als Leasingnehmer versichert ist, liegt nicht nur eine Fremdversicherung, sondern auch…