JudikaturOGH

RS0075852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2006

Wird eine nach einer Gehirnoperation im Koma liegende Patientin einer Abteilung für Psychiatrie "fixiert", damit sie sich nicht durch eine unwillkürliche Bewegung gefährdet (Herausreißen des Tracheoflex), dann liegt im Hinblick auf die Bewusstlosigkeit der Patientin keine ihre Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme, also keine Unterbringung im Sinn des § 2 UbG vor.

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