Vertragsstreit um Wasserschadenbeseitigung nach Hochwasser: Vertretungsbefugnis und Kostenvoranschlag im Fokus—OLG Wien Entscheidung
4R71/25b30. Oktober 2025
…übrig sein darf, daran zu zweifeln, dass ein Rechtsfolgewille in bestimmter Richtung vorliegt (RS0014150). Dass ein Ansuchen um Stundung ein deklaratives Anerkenntnis darstellen kann (vgl RS0032759; RS0014278) und ein solches deklaratives Anerkenntnis für sich allein keine Rechtsfolgen entfaltet (vgl RS0032784), ändert nichts daran, dass nach den Feststellungen aus dem Gesamtverhalten von…