JudikaturOGH

RS0079918 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1994

Die Wendung in § 25 Abs 5 VermG: ".......... oder setzt er ein

anhängiges gerichtliches Verfahren nicht gehörig fort ........"

bezieht sich ihrem Wortlaut nach ganz offensichtlich auf ein schon im Zeitpunkt der Grenzverhandlung anhängig gewesenes Verfahren.

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