RS0049053 – OGH Rechtssatz
Macht der Jugendwohlfahrtsträger Kostenersatzansprüche gegen die Eltern des Minderjährigen im Sinne des § 33 JWG geltend, begründet der Umstand, daß derselbe Jugendwohlfahrtsträger zum besonderen Sachwalter des Kindes gemäß § 213 ABGB (in Verbindung mit § 212 ABGB) zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsansprüchen bestellt wird, keinen Anlaß, für den Minderjährigen einen Kollisionskurator zu bestellen.