Vor einem Vorgehen nach § 11 Abs 1 AHG, hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob ein Schaden eingetreten, der gebotene Kausalzusammenhang gegeben ist bzw dem Organ ein Verschulden zur Last fallen kann.
Rückverweise
…ob ein Schaden eingetreten und der gebotene Kausalzusammenhang gegeben ist bzw dem Organ (dem ersten Anschein nach) ein Verschulden zur Last fallen kann (RIS Justiz RS0050237). 1.2 Der vom Erstgericht im zweiten Rechtsgang angerufene Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. 6. 2010, Zl 2009/05/0094, die…
…AHG – die Vertretbarkeit der dem Einleitungsbescheid (bzw der gleichlautenden Verständigung vom 25. 8. 2016) zugrundegelegten Rechtsansicht des zuständigen Finanzamts geprüft (vgl RS0050218; RS0050237). Eine allfällige Unrichtigkeit des (vom Kläger als Geschäftsführer der GmbH) unbekämpft gelassenen Abgabenbescheids wäre ohne Bedeutung für das Verfahren, weil die Finanzbehörde anlässlich der Einleitung…
…sowohl die Kausalität als auch das Verschulden (Vertretbarkeit der unrichtigen Rechtsanwendung) des Organs des Rechtsträgers nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (vgl RIS Justiz RS0050237; 1 Ob 16/97b mwN) selbständig zu prüfen. 1.2. Der Verfassungsgerichtshof hat die NÖ Warengruppenverordnung ausschließlich deshalb als gesetzwidrig aufgehoben, weil in…
…Rettungspflicht gemäß § 2 Abs 2 AHG vorliegt und dem Organ (dem ersten Anschein nach) ein Verschulden zur Last fallen kann (RIS Justiz RS0050237; RS0050218). 2. Der Oberste Gerichtshof teilt die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass die der Klägerin entstandenen Pflegegebühren, die weder von der untergebrachten Drittstaatsangehörigen noch nach…