Die Abtretung einer Forderung an Zahlungs Statt bewirkt das Erlöschen der ursprünglichen Forderung. Diese lebt nur wieder auf bei Aufhebung des Abtretungsvertrages (zB Irrtum, Wandlung) - so bereits SZ 51/68.
…zahlungshalber erfolgte (6 Ob 25/03z). [15] 2.2. Die Abtretung einer Forderung an Zahlungs statt bewirkt das Erlöschen der ursprünglichen Forderung (RS0111140; RS0033217). [16] Das Berufungsgericht legte die anwaltlich errichteten Vertragsurkunden entsprechend ihrem Wortlaut dahin aus, dass die Zessionen der Beklagten an die klagende Partei und die B…
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