10ObS11/24a—OGH Entscheidung
09. Juli 2024
…in Zweifel, dass Urteile eines türkischen Zivilgerichts, die die Berichtigung des türkischen Personenstandsregisters anordnen, keine weitergehenden Wirkungen haben als die damit berichtigte Eintragung (RS0071324 [T2]; RS0071328). Sie können daher lediglich als ausländische öffentliche Urkunde iSd § 293 ZPO zur Gewinnung entsprechender Tatsachenfeststellungen herangezogen werden, binden aber die österreichischen (Sozialversicherungsträger und…