10ObS11/24a—OGH Entscheidung
09. Juli 2024
…zieht nicht in Zweifel, dass Urteile eines türkischen Zivilgerichts, die die Berichtigung des türkischen Personenstandsregisters anordnen, keine weitergehenden Wirkungen haben als die damit berichtigte Eintragung (RS0071324 [T2]; RS0071328). Sie können daher lediglich als ausländische öffentliche Urkunde iSd § 293 ZPO zur Gewinnung entsprechender Tatsachenfeststellungen herangezogen werden, binden aber die österreichischen…