11R27/25h—OLG Wien Entscheidung
24. März 2025
…eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist angebracht werden (RS0041666, insb [T5, T32, T35, T56]). Dies gilt auch bei einem Anwaltswechsel in der Rechtsmittelfrist (RS0041666 [T24]). Die Ankündigung, dass Rekursgründe nachgereicht werden, reicht daher wegen…