JudikaturOGH

RS0041662 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 1994

Mit einem ausdrücklich als Mitteilung bezeichneten Antrag, mit welchem sich eine Prozeßpartei einem Rechtsmittelverfahren "anschließt", wird kein Rechtsmittel (hier: Revision) erhoben.

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