JudikaturOGH

RS0016286 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. März 1994

Für den Schutz eines deutschen Familienwappens gegen Beeinträchtigungen ist wegen Vorliegens einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke die Regelung des § 43 ABGB analog anzuwenden .

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