RS0098064 – OGH Rechtssatz
Aus § 68 Abs 2 ZPO (idF BGBl 1973/569) kann ein Verbot der (rückwirkenden) Umbestellung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 2 StPO in einen solchen nach § 41 Abs 3 StPO nicht mehr abgeleitet werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden