JudikaturOGH

RS0098064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 1994

Aus § 68 Abs 2 ZPO (idF BGBl 1973/569) kann ein Verbot der (rückwirkenden) Umbestellung eines Verteidigers gemäß § 41 Abs 2 StPO in einen solchen nach § 41 Abs 3 StPO nicht mehr abgeleitet werden.

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