RS0081528 – OGH Rechtssatz
In einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich stehende Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürgerschaft, die für eine Verwendung an einer Auslandsdienststelle des Bundes oder bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs 2 VBG 1948 im Ausland aufgenommen wurden, unterliegen ex lege den Regelungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, sofern es sich nicht um Personen handelt, die ausschließlich für eine Tätigkeit im Ausland aufgenommen wurden, die ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland haben und mit denen nach dem 31.12.1992 ein Dienstvertrag nach dem für den Dienstort maßgebenden ausländischen Recht abgeschlossen wurde.