Für die öffentliche Begehung kommt es auf die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis an, der erst ab (einem Richtwert von) etwa zehn Personen gegeben ist (WK-StGB - 2 § 69 Rz 2).
…der Massenherstellung oder der Massenverbreitung“), lediglich um die Regelung bestimmter Aspekte der Massenkommunikation geht (zum Begriff des „größeren Personenkreises“ vgl RIS Justiz RS0091902 zu § 69 StGB, wonach ein solcher erst ab einem Richtwert von etwa zehn Personen gegeben ist). Das beanstandete Schreiben als Mittel der Individualkommunikation…
…Twitter-Nutzer oder „nur“ für die (bis zu 193) „Follower“ des Beschuldigten (vgl ES 3) einsehbar waren (vgl RIS-Justiz RS0091902). Die Kritik am festgestellten Bedeutungsinhalt des Tweets 5. orientiert sich nicht am konstatierten Inhalt des Tatort-Films („Personen, die ein Verbrechen begangen hatten…
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