JudikaturOGH

RS0018923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2022

Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich.

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