JudikaturOGH

RS0027146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2006

Wenn auch § 1305 ABGB nach herrschenden Auffassung nur auf materiellrechtliche Ansprüche, nicht aber auf Rechtspflegeansprüche Anwendung findet, die Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Möglichkeiten somit nicht schlechthin einen Rechtsfertigungsgrund bildet, so ist doch bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit von Verfahrenshandlungen der auch sonst geltenden materiellrechtliche Maßstab anzulegen.

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