JudikaturOGH

RS0095104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 1994

Im Abrasieren der Schamhaare ist Mißbrauch zur Unzucht im Sinn des § 205 Abs 2 StGB gelegen, weil damit intensive Berührungen des (äußeren) Geschlechtsteiles des Opfers zwangsläufig verbunden sind.

Rückverweise