JudikaturOGH

RS0049613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 2019

Die Erfüllung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 4 EGVG bildet keinen Strafausschließungsgrund oder Strafaufhebungsgrund zu den Verbrechen nach dem VerbotsG.

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