RS0085027 – OGH Rechtssatz
Ob einem ursprünglich vollzeitig Beschäftigten, der nur mehr Teilzeitarbeit verrichten kann, zur Erreichung eines entsprechenden Arbeitsplatzes eine Wohnsitzverlegung oder Wochenpendeln zumutbar ist, ist nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu beurteilen.