JudikaturOGH

RS0018850 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1993

Die Ehepakten ähnliche Schenkung von unbeweglichem Vermögen ist nicht mit der, wenn auch bei den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Klägers großzügigen, Geschenküberlassung zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichbar so daß eine § 1266 ABGB analoge Folgewirkung der Eheschließung abzulehnen ist; bei der klaren gesetzlichen Regelung für Schenkungen kann weiters nicht auf § 1435 ABGB zurückgegriffen werden.

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