Die Bestimmung statuiert einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch (JBl 1991,247) auf Ausgleich für den Entzug von Abwehrrechten.
Rückverweise
…seiner späteren Judikatur wieder abgerückt. Einerseits wird allgemein betont, dass die Bestimmung einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch als Ausgleich für den Entzug von Abwehrrechten statuiert (RIS Justiz RS0082422; vgl auch RS0082402). Andererseits wird nun judiziert (1 Ob 279/04t = SZ 2005/81), dass aufgrund des Regelungszwecks des § 26…
…und § 364a ABGB (1 Ob 278/00i; 1 Ob 55/02y = ecolex 2002, 580 [ Wilhelm ]; RIS Justiz RS0082428; RS0082422 ua). Das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal des „rechtmäßigen Betriebs“ wurde durch den Obersten Gerichtshof zwar ursprünglich eng ausgelegt (1 Ob 48/87…
…rechtmäßigen Anlage ausgehenden Einwirkungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Wehr setzen kann (1 Ob 41/80 mwN = SZ 54/64; RIS Justiz RS0082422; RS0082428 [T1]). 2. Nach § 26 Abs 2 WRG muss der Schaden durch den rechtmäßigen Bestand oder Betrieb einer Wasserbenutzungsanlage an einem…
… 127/15f je mwN) ausgehenden Einwirkungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Wehr setzen kann (1 Ob 41/80 mwN; RIS Justiz RS0082428; RS0082422). Nur auf diese Weise kann der Zweck des § 15 Abs 1 WRG, Fischereirechte unbeeinträchtigt zu lassen oder gemäß § 117 WRG…