RS0022057 – OGH Rechtssatz
§ 1167 ABGB gewährt auch bei unbehebbaren wesentlichen Mängeln den Preisminderungsanspruch (hier: Bühnenauftrittsvertrag, bei welchem eine Verbesserung oder der Nachtrag des Fehlenden schon der Natur des Vertrages nach nicht in Betracht kommt).