JudikaturOGH

RS0028176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1993

Wird die Provision aus den konkreten einzelnen Geschäften und nicht aus einer globalen Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung errechnet, kann gemäß § 10 Abs 5 AngG die Mitteilung eines Buchauszuges über die zustandegekommenen Geschäfte verlangt werden, nicht aber die Vorlage der Bücher.

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