RS0028176 – OGH Rechtssatz
Wird die Provision aus den konkreten einzelnen Geschäften und nicht aus einer globalen Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung errechnet, kann gemäß § 10 Abs 5 AngG die Mitteilung eines Buchauszuges über die zustandegekommenen Geschäfte verlangt werden, nicht aber die Vorlage der Bücher.