JudikaturOGH

RS0080022 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Februar 2021

Das Ansammeln von NS-Propagandamaterial (hier: NS-Liederbücher, SS-Bajonett, Abzeichen mit Hakenkreuz und Hakenkreuz-Armbinde) mit Wiederbetätigungstendenz stellt bereits eine typische NS-Wiederbetätigungshandlung dar, die das vollendete Delikt nach § 3 g VerbotsG begründet.

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