Sowohl das Hakenkreuz als auch der Ausspruch "Heil Hitler" und das Zeichen für den sogenannten Hitlergruß sind charakteristische Symbole des Nationalsozialismus. Der - mit dem Vorsatz auf NS-Betätigung erfolgte - demonstrative Gebrauch dieser Symbole hat daher schon für sich allein den Charakter einer typischen NS-Propagandaaktion, der den Tatbestand des § 3 g VerbotsG erfüllt.
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