RS0036156 – OGH Rechtssatz
Der Beklagte hat im Falle eines Antrages nach § 58 ZPO zu behaupten und - falls die Entscheidung von strittigen Tatumständen abhängt - zu bescheinigen, daß die Voraussetzung, unter welcher der Ausländer von der Sicherheitsleistung befreit war, weggefallen ist.