Das Pflegegeld dient ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen, weshalb es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben hat.
…also Pflegegeld ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfes pflegebedürftiger Personen dient, hat es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0013251). Der nicht der steuerlichen Entlastung dienende Teil der Familienbeihilfe dient aber nach ganz hM (vgl etwa Neumayr, Der Weg zu § 12a FamLAG neu, ÖA…
…das Schmerzengeld einen bestimmten Sonderbedarf abdecken soll (vgl Danzl in Danzl-Gutierres-Lobos-Müller, Das Schmerzengeld7, 202; ÖJZ 1995, 119; ähnlich zum Pfleggeld RIS-Justiz RS0013251 = SZ 66/167, SZ 68/157 ua), als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen ist. Da bei der Feststellung des Unterhaltsanspruches von einem Durchschnittseinkommen auszugehen ist…
…das Schmerzengeld einen bestimmten Sonderbedarf abdecken soll (vgl Danzl in Danzl-Gutierres-Lobos-Müller, Das Schmerzengeld7, 202; ÖJZ 1995, 119; ähnlich zum Pflegegeld RIS-Justiz RS0013251 = SZ 66/167, SZ 68/157 ua), als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Ebenso wurde bereits judiziert, dass es bei einem Sparguthaben aus einer…
…zu führen (§ 1 Bundespflegegeldgesetz) und damit ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen dient, weshalb es nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist ( RS0013251 ). [21] 7. Durch die Heimopferrente soll vielmehr eine Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation erreicht werden. Gerade daraus ergibt sich aber auch, dass die Heimopferrente unterhaltsrelevant…
…Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umständen erwächst (RIS Justiz RS0047564; RS0107180; RS0047531; zum Pflegegeld: RIS-Justiz RS0013477; RS0013251; vgl auch RS0009552); jedoch findet auch hier ein Ausschluss eines erhöhten Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen statt (RIS-Justiz RS0080395; RS0047456). Erbringt der Sozialhilfeträger dem Unterhaltsberechtigten…
…zu bemerken, dass das Rekursgericht das dem Vater ausgezahlte Pflegegeld, welches der teilweisen Abdeckung seiner Pflegekosten dient, im Sinne der ständigen Rechtsprechung (vgl RIS Justiz RS0013251, RS0111082) ohnedies nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen hat. Die weiteren Rechtsmittelausführungen lassen den Inhalt der bereits vom Rekursgericht zitierten ausdrücklichen Regelung des § 324…
…Pflegegeld dient ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen, weshalb es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben hat (RIS Justiz RS0013251). Dass der Kläger Betreuungsaufwand zu tragen hat, steht außer Frage. Das Pflegegeld kann daher nicht zur Finanzierung des Unterhalts der Beklagten herangezogen werden. Nach den…
…einen pauschalen Beitrag zu den notwendigen Pflegeleistungen darstellen soll und in der Regel bei Weitem nicht den tatsächlichen Pflegeaufwand deckt ( Baldovini , Pflegevermächtnis 69 mwN; vgl RS0013251 und RS0106555). Das Pflegegeld stellt damit jedenfalls keine absolute Obergrenze für die Ausmittlung der Höhe des Pflegevermächtnisses dar, es ist aber auch bei Heranziehung als…
…Ob 316/98s; 5 Ob 10/99b; 1 Ob 357/99b; 3 Ob 225/15g uva; RIS-Justiz RS0013251). Dieser Judikatur liegt die Wertung zugrunde, dass das Pflegegeld gerade und nur dazu dient, den krankheitsbedingten Mehraufwand des Pflegebefohlenen, nicht aber dessen allgemeine Bedürfnisse abzugelten…
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