Es gilt zwar auch nach der Neufassung des § 359 Abs 1 EO durch die WGN 1989 das Absorptionsprinzip, für jeden berechtigten Strafantrag ist aber eine Geldstrafe zu verhängen.
Rückverweise
…526 Abs 2 erster Satz ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig. 1. Ein Verstoß gegen das Absorptionsprinzip (RIS Justiz RS0013533), nach dem für den Fall der Behauptung mehrere Verstöße pro Antrag (und nicht mehr pro Strafverfügung: 3 Ob 187 199/93) nur eine Geldstrafe von…