JudikaturOGH

RS0013533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2010

Es gilt zwar auch nach der Neufassung des § 359 Abs 1 EO durch die WGN 1989 das Absorptionsprinzip, für jeden berechtigten Strafantrag ist aber eine Geldstrafe zu verhängen.

Rückverweise