3Ob195/06g—OGH Entscheidung
30. November 2006
…aufgelaufenen Anwaltskosten von zuletzt (nach Abschluss des Unterhaltsverfahrens) 27.561,97 EUR ausgedehnt, als Sonderbedarf iSd stRsp (4 Ob 2392/96k = SZ 70/23 u.a.; RIS-Justiz RS0011602) zu ersetzen bzw. ihm einen Prozesskostenvorschuss in dieser Höhe aufzutragen. Der Vater verfüge über erheblichen Liegenschaftsbesitz und beachtliches Einkommen, die teilweise Verwertung seines Liegenschaftsbesitzes sei…