RS0092261 – OGH Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung, innerhalb der Probezeit den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen, ist inhaltlich als Auftrag zu verstehen, innerhalb der Probezeit keine (gleichartige) neue strafbare Handlung zu begehen. Eine solche Weisung entspricht jedoch nicht der Zielsetzung der §§ 50 ff StGB und ist unzulässig.