23Rs13/23t—OLG Innsbruck Entscheidung
26. Juni 2023
…des Arbeitgebers über die Arbeitskraft (vgl RIS-Justiz RS0021284; RS0021306). Wurden durch den Arbeitnehmer hingegen überwiegend Arbeitgeberfunktionen ausgeübt, ist eine Arbeitnehmereigenschaft nicht gegeben (RIS-Justiz RS0076462). Bei unternehmertypischen Handlungen, wie zB der Befugnis, in allen Geschäftsbereichen selbständig entscheiden zu können und damit auch in unmittelbar unternehmerischen Bereichen tätig zu werden, liegt…