RS0085627 – OGH Rechtssatz
Wurde in einem Bescheid darüber entscheiden, ob und ab wann zu einer Pension eine Erhöhung durch einen Hilflosenzuschuß gebührt, so darf die Klage, mit der die Leistung schon von einem früheren Zeitpunkt als dem im Bescheid genannten begehrt wird, nicht mangels Vorliegens der im § 67 Abs 1 Z 1 ASGG genannten Voraussetzungen nach § 73 leg cit zurückgewiesen werden.