JudikaturOGH

RS0083820 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2014

Die Krankenbehandlung muss unter Zugrundelegung von gesicherten medizinischen Erkenntnissen und nach dem anerkannten Stand der Medizin nach Umfang und Qualität eine hinreichende Chance auf einen Heilungserfolg bieten.

Rückverweise