JudikaturOGH

RS0086973 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 1993

Unter "Bestrafung" ist bei teleologischem Verständnis nicht der Vollzug einer (unbedingten) Sanktion zu verstehen, sondern allgemein (wie in § 1 StPO oder in § 42 Z 3 StGB) eine strafgerichtliche Aburteilung.

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