RS0013295 – OGH Rechtssatz
Der Aufteilungsanspruch ist - unabhängig davon, ob die gefährdete Partei nach ihrem Aufteilungsvorschlag nur eine Ausgleichszahlung anstrebt - als solcher keine bloße Geldforderung im Sinne des § 379 EO, sondern ein anderer Anspruch im Sinne des § 381 EO.