JudikaturOGH

RS0084107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1993

Auch wenn innerhalb der Verfallsfrist des § 102 Abs 1 ASVG der Anspruch auf Krankengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend gemacht wird, steht der Ablauf der zweijährigen Verfallsfrist der Geltendmachung eines weiteren Krankengeldanspruches für einen unmittelbar davor liegenden Zeitraum, für den das Vorliegen des Krankengeldfalles aufgrund derselben Erkrankung behauptet wird, entgegen.

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