JudikaturOGH

RS0084836 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2002

Voraussetzung für den Entfall der Wartezeit gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG ist, daß die Invalidität, wenn schon nicht die ausschließliche, so doch die wesentliche Folge des Arbeitsunfalles ist.

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