RS0082472 – OGH Rechtssatz
Dem Gericht, das zur Entscheidung über einen auf einen Wechsel gestützten Anspruch angerufen wird, ist es verwehrt, zu prüfen, ob der Klageanspruch zwar nicht aus dem Wechsel selbst, aber dafür aus einem anderen Rechtsgrund, etwa dem Grundgeschäft, berechtigt ist.