RS0046258 – OGH Rechtssatz
Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.