JudikaturOGH

RS0046258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1993

Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt.

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