RS0036233 – OGH Rechtssatz
Die Zustimmung Österreichs zur Aufnahme Mazedoniens, eines ehemaligen Teilstaates Jugoslawiens, als selbständiger Staat in die Vereinten Nationen stellt eine konkludente Anerkennung der Selbständigkeit dieses Staates dar. Daraus ergibt sich, daß die von Österreich mit der früheren SFR Jugoslawien abgeschlossenen Rechtshilfeverträge gegenüber der Republik Mazedonien nicht mehr Staatsverträge im Sinne des § 57 Abs 1 ZPO darstellen.