JudikaturOGH

RS0094887 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 1993

Der Tatbestand des § 158 Abs 1 StGB setzt das Bestehen einer Forderung eines Gläubigers voraus, die vom Täter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter Verletzung der übrigen Gläubigerinteressen bevorzugt befriedigt wird.

Rückverweise