JudikaturOGH

RS0069695 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Bezüglich der Übung des Verkehrs ist auf objektive Umstände abzustellen, beim "wichtigen Interesse" des Mieters auf das subjektive Interesse des Bestandnehmers an der beabsichtigten Änderung.

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