JudikaturOGH

RS0042764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Ob im Einzelfall auch die Vornahme einer routinemäßigen Handlung (hier: Kassettenwechsel durch den Fahrer für sich allein) zum groben Verschulden im Sinne des § 61 VersVG gerechnet werden kann, berührt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

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