JudikaturOGH

RS0046403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1993

Der Gerichtsstand des § 51 Abs 1 Z 1 JN umfaßt auch dann, wenn die irrtümliche Leistung in Zusammenhang mit einem Handelsgeschäft erbracht wurde, nicht Ansprüche nach § 1431 ABGB.

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