JudikaturOGH

RS0022469 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2024

Der Amtshaftungskläger hat nicht bloß die Rechtsverletzung durch das Organ, sondern auch zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre.

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